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Welche Familie träumt nicht vom eigenen Haus?

Ein verständlicher Wunsch, bietet doch gerade Wohneigentum die beste soziale Absicherung und vor allem den für Kinder so notwendigen Freiraum. Doch oft zerstören höchste Grundstückspreise die Eigenheimpläne.

Seit Anfang des letzten Jahrhunderts besteht durch die Einführung der Erbbaurechtsverordnung die gesetzliche Möglichkeit, Erbbaurechte auszugeben. Diese Möglichkeit nutzt die Kirche von Bamberg seit Jahrzehnten. Im Sinne ihrer Zielsetzung will sie durch Erbbaurechte so bei der Schaffung sozialer Sicherheit und, damit verbunden, bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien mithelfen.

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten, wobei das Grundstück im Eigentum der Kirche verbleibt. Das errichtete Bauwerk hingegen ist Eigentum des Erbbauberechtigten und kann von ihm frei verkauft und vererbt werden.

Wirtschaftliche Bedeutung

Das Erbbaurecht ist deshalb interessant, weil ein Bauplatz zur Verfügung steht, für den, von Erschließungskosten abgesehen, kein Kaufpreis fällig wird. Lediglich ein Nutzungsentgelt (Erbbauzins) ist zu bezahlen.

Wenn auf diese Weise das Eigenkapital nicht vollständig für den Baugrund ausgegeben werden muss - das Ersparte also weitgehend in den Hausbau fließen kann -, reicht bei vielen Familien das Geld für eine solide Finanzierung, die auch noch Luft zum Leben lässt.

Beispiel

Grundstück - Berechnung des Bodenwertes

65.000,00 €
(z.B. 500 m² Bodenpreis 130,00 € / m² ohne Erschließungskosten)

Berechnung Erbbauzzins

jährlich 2.600,00 €
(4% Erbbauzins vom Bodenwert bei Eigennutzung)

Vergleich mit der Bankfinanzierung

Die Finanzierungskosten der Bank unterliegen der Marktlage, während der Bodenwert und die Bodenverzinsung beim Erbbaurecht unverändert bleiben. Je höher die Baufinanzierungskosten durch die Bank sind, desto höher ist der Vorteil des Erbbaurechts.

Allgemeine Ermäßigungen

Der Regelerbbauzins (REZ) beträgt 5 % vom Bodenwert (ohne Erschließungskosten).

Allgemeine Ermäßigungen aus sozialen Gründen gewährt die Kirche wie folgt:

  • bei Eigennutzung des Hauses 20% vom REZ entspricht 4,0% Erbpacht
  • ab dem 3. unterhaltspflichtigen Kind 30% vom REZ entspricht 3,5% Erbpacht
  • ab dem 4. unterhaltspflichtigen Kind 40% vom REZ entspricht 3,0% Erbpacht
  • ab dem 5. unterhaltspflichtigen Kind 50% vom REZ entspricht 2,5% Erbpacht
  • ab dem 6. unterhaltspflichtigen Kind 60% vom REZ entspricht 2,0% Erbpacht

(Kinderermäßigungen wie unter b. - e. dargestellt, sind zeitlich befristet für die Dauer des Kindergeldbezugs)

Darüberhinaus können weitere Ermäßigungsgründe vorliegen, wie z.B. Behinderung, plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine soziale Notlage der Familie. Diese Ermäßigungen sind eine freiwillige soziale Leistung der Kirche und erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Selbstverständlich kann das Erbbaurecht zum Zweck der Darlehensabsicherung wie jedes andere Grundstück mit Grundschulden und Hypotheken belastet werden. Die kirchliche Stiftung erhält durch den Erbbauzins eine regelmäßige Einnahme, mit der sie seelsorgerische, pfarrliche und karitative Aufgaben erfüllen kann.

Downloads zum Erbbaurecht

Faltblatt zum Erbbaurecht

Broschüre zum Erbbaurecht (pdf, 541 KB)

Bewerbung um ein Erbbaurechtsgrundstück

Bewerbung um ein Erbbaurechtsgrundstück (pdf, 475 KB)

Information zur Finanzierung mit Erbbaurechten

Information zur Finanzierung mit Erbbaurechten (pdf, 144 KB)

Informationen zur Baufinanzierung

Information zur Baufinanzierung (pdf, 248 KB)

Aktuelle Bauplätze und Immobilien

Hinweise und weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Sachbearbeiter

Wie funktioniert das Erbbaurecht?

Wer Eigentümer eines Gebäudes werden will, muss kein Grundstück dazu kaufen.

Kirchliches Erbbaurecht