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Das Erbbaurecht ist deshalb interessant, weil ein Bauplatz zur Verfügung steht, für den, von Erschließungskosten abgesehen, kein Kaufpreis fällig wird. Lediglich ein Nutzungsentgelt (Erbbauzins) ist zu bezahlen.
Wenn auf diese Weise das Eigenkapital nicht vollständig für den Baugrund ausgegeben werden muss - das Ersparte also weitgehend in den Hausbau fließen kann -, reicht bei vielen Familien das Geld für eine solide Finanzierung, die auch noch Luft zum Leben lässt.
Grundstück - Berechnung des Bodenwertes
65.000,00 €
(z.B. 500 m² Bodenpreis 130,00 € / m² ohne Erschließungskosten)
Berechnung Erbbauzzins
jährlich 2.600,00 €
(4% Erbbauzins vom Bodenwert bei Eigennutzung)
Vergleich mit der Bankfinanzierung
Die Finanzierungskosten der Bank unterliegen der Marktlage, während der Bodenwert und die Bodenverzinsung beim Erbbaurecht unverändert bleiben. Je höher die Baufinanzierungskosten durch die Bank sind, desto höher ist der Vorteil des Erbbaurechts.
Der Regelerbbauzins (REZ) beträgt 5 % vom Bodenwert (ohne Erschließungskosten).
Allgemeine Ermäßigungen aus sozialen Gründen gewährt die Kirche wie folgt:
a) bei Eigennutzung des Hauses 20% vom REZ entspricht 4,0% Erbpacht
b) ab dem 3. unterhaltspflichtigen Kind 30% vom REZ entspricht 3,5% Erbpacht
c) ab dem 4. unterhaltspflichtigen Kind 40% vom REZ entspricht 3,0% Erbpacht
d) ab dem 5. unterhaltspflichtigen Kind 50% vom REZ entspricht 2,5% Erbpacht
e) ab dem 6. unterhaltspflichtigen Kind 60% vom REZ entspricht 2,0% Erbpacht
(Kinderermäßigungen wie unter b. - e. dargestellt, sind zeitlich befristet für die Dauer des Kindergeldbezugs)
Darüberhinaus können weitere Ermäßigungsgründe vorliegen, wie z.B. Behinderung, plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine soziale Notlage der Familie. Diese Ermäßigungen sind eine freiwillige soziale Leistung der Kirche und erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Selbstverständlich kann das Erbbaurecht zum Zweck der Darlehensabsicherung wie jedes andere Grundstück mit Grundschulden und Hypotheken belastet werden.
Die kirchliche Stiftung erhält durch den Erbbauzins eine regelmäßige Einnahme, mit der sie seelsorgerische, pfarrliche und karitative Aufgaben erfüllen kann.